Allgemeine Geschäftsbedingungen
SDA Sanierungsdienstleistungen Allgäu GmbH · Stand: März 2026
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der SDA Sanierungsdienstleistungen Allgäu GmbH (im Folgenden „SDA") und Auftraggebern.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Vertragsgrundlagen & Leistungsumfang
(1) Grundlage des Vertrages sind das schriftliche Angebot, Aufmaße, Pläne und ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
(2) Änderungen und Zusatzleistungen müssen schriftlich bestätigt werden und werden gesondert vergütet.
(3) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen gelten als Stundenlohnarbeiten.
Bauzustand, Bestandsrisiken & unvorhergesehene Mängel
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben zum Bauzustand.
(2) Werden während der Arbeiten verdeckte Schäden oder Gefahrenstoffe entdeckt (z. B. Schimmel, Asbest, Feuchtigkeit, instabile Bauteile, defekte Leitungen), gehören diese nicht zum vereinbarten Leistungsumfang.
(3) Durch solche Umstände entstehende Mehrkosten und Verzögerungen sind vom Auftraggeber zu tragen.
(4) SDA haftet nicht für Schäden oder Terminverschiebungen, die durch unerkannte Bestandsrisiken entstehen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
- Freien Zugang zur Baustelle
- Bereitstellung von Strom, Wasser, Heizung
- Entfernung von Möbeln, Einrichtung & Hindernissen
- Rechtzeitige Entscheidungen und Genehmigungen
- Koordination anderer Gewerke
Materialbereitstellung durch den Auftraggeber
(1) Stellt der Auftraggeber Material bereit, übernimmt SDA keine Haftung für:
- Qualität
- Eignung
- Maßhaltigkeit
- Verarbeitbarkeit
(2) Wird durch mangelhaftes Material zusätzlicher Aufwand nötig, wird dieser nach tatsächlichem Stundenlohn abgerechnet.
(3) SDA darf die Verarbeitung ablehnen, wenn Material ungeeignet oder schadhaft ist.
Abschlagszahlungen & Zahlungsbedingungen
Standardmodell (falls nicht anders vereinbart):
Verzögerungen & Behinderungen
(1) Verzögerungen durch Witterung, Materialengpässe, andere Gewerke, Krankheit oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers führen zu Fristverlängerungen.
(2) SDA zeigt Behinderungen schriftlich an.
(3) Mehraufwand durch Verzögerungen wird zusätzlich berechnet.
Abfallentsorgung & Bauschutt
(1) Die Entsorgung von Bauschutt, Altmaterial oder Verpackungen ist nicht im Grundpreis enthalten, sofern nicht schriftlich vereinbart.
(2) Entsorgung erfolgt gegen Aufpreis nach Aufwand oder Pauschale.
Fotos, Dokumentation & Nachweise
(1) SDA darf zur Beweis-, Qualitäts- und Fortschrittsdokumentation Fotos und Videos der Baustelle anfertigen.
(2) Es werden keine Personen erkennbar fotografiert.
(3) Nutzung zu Werbezwecken nur mit gesonderter, schriftlicher Zustimmung.
Einsatz von Leiharbeitern / Fremdpersonal
(1) SDA ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Leiharbeitnehmer (Zeitarbeitskräfte) einzusetzen.
(2) Leiharbeitnehmer arbeiten unter Weisung von SDA und gelten nicht als Subunternehmer.
(3) SDA gibt Aufträge nicht an Subunternehmer zur eigenständigen Ausführung weiter, außer dies wird schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart.
(4) SDA bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung.
Ausführungsfristen & höhere Gewalt
(1) Termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Bei höherer Gewalt (z. B. Sturm, Frost, Krankheit, Lieferprobleme, Transportstörungen) haftet SDA nicht für Verzögerungen oder resultierende Schäden.
Abnahme & Gefahrübergang
(1) Nach Fertigstellung ist eine Abnahme durchzuführen.
(2) Nutzt der Auftraggeber die Leistung oder reagiert nicht innerhalb von 7 Tagen auf eine Abnahmeaufforderung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Offensichtliche Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
(3) Handwerksübliche Toleranzen gemäß DIN-Normen stellen keinen Mangel dar.
(4) Farb-, Struktur- und Maßabweichungen bei Naturmaterialien sind zulässig.
Haftungsbegrenzung
(1) SDA haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische, vorhersehbare Schäden wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Keine Haftung für:
- Folgeschäden
- Nutzungsausfall
- Schäden durch Fremdgewerke
- Schäden durch kundenseitig geliefertes Material
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SDA.
Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
(1) Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
(2) Beginnt die Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist, erlischt das Widerrufsrecht für die bereits erbrachten Leistungen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der SDA Sanierungsdienstleistungen Allgäu GmbH.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.